Welcome to the new site of Sanet Group | To visit the old site please click here

ERBRECHT IN THAILAND

ERBRECHT IN THAILAND

ENTSCHEIDUNG ZWISCHEN ZWEI WELTEN

Die gesetzliche Erbfolge in Thailand ist zwar ähnlich geregelt wie in Europa. Allerdings wird Erbrecht in Thailand dann schwieriger für Ausländer, sobald diese ihren ständigen Wohnsitz in Thailand haben und Vermögen sowohl im Heimatland als auch in Thailand besitzen.

Oft ist zu empfehlen, sich sowohl notariell in Deutschland als auch in Thailand ausdrücklich für eine Rechtsordnung zu entscheiden und auch für beide Länder ein Testament zu erstellen, in dem diese Entscheidung festgehalten und die Erbfolge und Nachlässe bestimmt wird.

Das Erbrecht in Thailand ist etwas einfacher: Ein Testament muss nicht handschriftlich, sondern kann auch maschinengeschrieben erstellt werden. Die Verfügungsfreiheit ist hoch. Der Erblasser muss zum Beispiel keine gesonderte Rücksicht auf Pflichtteilansprüche nehmen.

In jedem Fall ist eine anwaltliche Beratung, gerade bei europäisch-thailändischen Ehepartnern, zu empfehlen. In gleicher Weise empfiehlt sich das Einsetzen eine Nachlassverwalters, da Streitigkeiten unter Erben oft mit verbotener Eigenmacht eines Erben „geregelt“ werden und gerichtliche Auseinandersetzungen langwierig und im Ergebnis unberechenbar sind.