IN THAILAND ARBEITEN
IN THAILAND ARBEITEN – SO GEHT’S!
UM IN THAILAND ARBEITEN ZU KÖNNEN, IST NEBEN DEM RICHTIGEN VISUM AUCH EINE ARBEITSERLAUBNIS ERFORDERLICH.
Erteilt wird die Arbeitsgenehmigung durch die Arbeitsbehörde, das „Labor Department“. Verstöße, also eine Arbeitsaufnahme ohne „Work Permit“, werden streng bestraft und sind mit Freiheitsstrafe und hohen Geldbußen für den Arbeitenden und den Arbeitgeber bedroht. Im Gegensatz zum Visum für Thailand wird die Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber bei der Arbeitsbehörde beantragt.
WER BENÖTIGT EINE ARBEITSERLAUBNIS?
„Wer schwitzt, der arbeitet!“ heißt eine einfache Regelung. Eine Arbeitserlaubnis oder das „Work Permit Thailand“ ist unabhängig davon erforderlich, ob die Arbeit bezahlt wird oder nicht. Entscheidend ist, ob jemand eine Tätigkeit ausübt, die geistige oder körperliche Anstrengung erfordert.
Daher benötigt auch eine Work Permit in Thailand, wer zum Beispiel unentgeltlich bei seinem Besuch oder seinem touristischen Aufenthalt in Thailand Familie, Freunden oder Bekannten bei der Arbeit unterstützt.
ACHTUNG: Auch ausländische Investoren, die anscheinend nur „formal“ eine Position als Direktor oder „Geschäftsführer“ der thailändischen Tochtergesellschaft wahrnehmen, sollten eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Sie dürfen zwar in Thailand an internen Gesprächen und Handlungen teilnehmen. Aber schon eine Unterschrift unter einen Vertrag mit Dritten oder eine Steuererklärung ist rechtlich „Arbeit“ und bedarf einer Arbeitsgenehmigung.
GESCHÄFTSREISEN, KURZFRISTIGE AKTIVITÄTEN UND GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN
Im Jahr 2018 hat Thailand Ausnahmen für bestimmte Aktivitäten eingeführt, für die das Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung unangemessen erscheint. Ausnahmen gelten für die Organisation oder die Teilnahme Tagungen oder Konferenz. Hierfür dürfen Vorträge auf Workshops, Präsentationen, und Ähnliches gehalten werden.
Gleiches gilt für die Ausübung künstlerischer und kultureller Tätigkeiten oder die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen.
Auch kurzfristige Markterkundungen, Messebesuche, Geschäftsanbahnung und die Betreuung einer thailändischen Tochtergesellschaft sind ohne Arbeitsgenehmigung zulässig. Zu beachten ist aber, dass dies für ein Verhandeln oder Handeln im Namen einer Tochtergesellschaft nicht gilt (siehe oben).
DIE DRINGENDE ARBEITSGENEHMIGUNG (UWP)
In dringenden Fällen, in denen ein Arbeitgeber ausländische Techniker aus dem Ausland benötigt, um den Arbeitgeber bei bestimmten Aufgaben zu unterstützen, kann eine „Urgent Work Permit (UWP)“ beantragt werden. Dies ist zum Beispiel für Installationen oder für die Reparatur von Maschinen gedacht. Zu beachten ist:
Diese Arbeitserlaubnis wird für maximal 15 Arbeitstage erteilt.
Sie kann einmal um weitere 15 Arbeitstage verlängert werden.
Empfehlenswert ist, den Antrag vor Einreise nach Thailand zu stellen.
Der Antragsteller kann jedoch notfalls im Rahmen der Visaregelungen die UWP am Flughafen oder nach Einreise beim Arbeitsministerium beantragen.
Die beauftragte Agentur für Work Permits Thailand kann die UWP innerhalb eines Arbeitstages erwirken.
ACHTUNG: Nur das thailändische Unternehmen, bei dem die Arbeiten durchgeführt werden, kann diesen Antrag stellen. Der Dienstleister oder Lieferant der Maschine hat kein Antragsrecht.
ARBEITEN AUS THAILAND HERAUS (REMOTE-WORKING)
Rechtlich gesehen gibt es bezüglich der Arbeitserlaubnis Thailand keinen Unterschied zwischen "Arbeiten in Thailand" und "Arbeiten von Thailand aus". "Digitale Nomaden" und "Fernarbeiter", die für ausländische Unternehmen tätig sind und von Thailand aus arbeiten möchten, benötigen daher ebenfalls eine Arbeitserlaubnis.
Auch "Influencer" und "Reiseblogger" gehören zu dieser Gruppe. Obwohl die Behörden der Strafverfolgung von Personen, die auf diese Weise in Thailand arbeiten, keine oberste Priorität einräumen, werden sie jedenfalls immer dann tätig, wenn eine Beschwerde oder eine Meldung eingeht. Bei fehlender Work Permit Thailand droht dann die sofortige Abschiebung der "ungebetenen Gäste", die in Thailand arbeiten.
ACHTUNG: Eine Ausnahme wurde für Inhaber eines LTR-Visums und eines DTV-Visums gemacht, die keine Arbeitserlaubnis in Thailand beantragen müssen. Das LTR-Visum in der Kategorie "Arbeit von Thailand aus" und das DTV-Visum für digitale Nomaden erlauben Fernarbeit. Voraussetzung ist aber auch hier, dass die Arbeitnehmer keine Geschäftstätigkeit in Thailand ausüben.
Für Unternehmen gilt die Regel, dass sie für jeden angestellten Ausländer ein eingezahltes Kapital von 2 Millionen THB (ca. 60.000 USD) nachweisen und in der Regel 4 thailändische Arbeitnehmer beschäftigen müssen. Verminderte Anforderungen gelten für Ausländer, die mit einem Thai Ehepartner verheiratet sind.
Zudem muss der ausländische Arbeitnehmer eine Funktion innehaben, für die es nicht ausreichend thailändische Fachkräfte gibt. Ausländer dürfen nur in Berufen arbeiten, die nicht ausschließlich Thais vorbehalten sind. In der Praxis werden Ausländer daher häufig in Positionen wie Management, Geschäftsentwicklung, Marketing, Lehre oder als technische Experten beschäftigt.
Ausnahmen kann hier das Thai Board of Investment (BOI) im Rahmen einer Investitionsförderung gewähren. Das Unternehmen kann ausländische Fachkräfte einstellen, die für das geförderte Projekt des Unternehmens erforderlich sind, und den Antrag auf Arbeitserlaubnis direkt beim Board of Investment (BOI) einreichen.
VORAUSSETZUNG FÜR DIE WORK PERMIT IN THAILAND FÜR AUSLÄNDER
Der Ausländer selbst, der in Thailand arbeiten möchte, muss ein zur Arbeitsaufnahme berechtigte Visum besitzen. Das Antragsverfahren muss – im Gegensatz zum Visaantrag – das Unternehmen beantragen. Folgende Unterlagen des Antragstellers und des anstellenden Unternehmens müssen vorgelegt werden:
Antrag auf Erteilung und Verlängerung der Arbeitserlaubnis für einen Ausländer nach § 59 (Antragsformular WP.25)
Reisepass oder Daueraufenthaltsbescheinigung und Ausländerbescheinigung
Nachweis eines Nichteinwanderungsvisums
Bescheinigung über den Bildungsstand
Arbeitsbescheinigung WP 46
Ärztliches Gesundheitszeugnis
Foto 3x4 cm, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate
Company Affidavit, nicht älter als sechs Monate
Aktuelle Gesellschafterliste
MwSt.-Registrierung
Finanzbericht des letzten Geschäftsjahres
Körperschaftssteuerbescheinigung
Formular und Quittung der Sozialversicherungsbeiträge
VISUMKATEGORIEN MIT BERECHTIGUNG ZUR ARBEITSAUFNAHME IN THAILAND
Die folgenden Visa-Kategorien ermöglichen die Erteilung einer Work Permit in Thailand und damit die Möglichkeit, in Thailand zu arbeiten. Näheres über die Anforderungen und die verbundenen Rechte mit einem Visum finden Sie auf unserer Seite Visa für Thailand.
Nicht-Einwanderungsvisum Typ B („Non – B“):
Dieses Visum wird Ausländern ausgestellt, die in Thailand geschäftlich tätig werden oder arbeiten möchten.
Nicht-Einwanderungsvisum Typ O („Non – O“):
Dieses Visum wir Ausländern erteilt, die eine thailändische Ehefrau haben und diese oder gemeinsame Kinder unterstützen. Es kann auch der Familie von Inhabern eines Non-B Visum zur Arbeitsaufnahme erteilt werden, erlaubt diesen aber dann keine Arbeitsaufnahme.
Nicht-Einwanderungsvisum Typ IB:
Dieses Visum wird Ausländern ausgestellt, die an Aktivitäten des Board of Investment of Thailand (BOI) beteiligt sind.
VISUMKATEGORIEN, DIE KEINE BERECHTIGUNG ZUR ARBEITSAUFNAHME IN THAILAND BEGRÜNDEN
Nicht-Einwanderungsvisum Typ „O“ (Angehörigenvisum):
Das Visum wird für Ehepartner, Kinder oder Eltern von Inhabern einer Work-Permit ausgestellt. Es erlaubt keine eigene Arbeitsaufnahme.
Nicht-Einwanderungsvisum Typ ED:
Für Studenten oder Personen, die ein Pflichtpraktikum in Thailand absolvieren oder eine Ausbildung machen.
Touristenvisum/Visa-on Arrival:
Alle Personen, die ein Visum für touristische Zwecke besitzen. Staatsangehörige bestimmter Länder, für die es keine allgemeine Visa-Befreiung für kurzfristige Aufenthalte gibt, können das Visum unmittelbar bei Einreise beantragen. Für diese Personen kann keine Arbeitserlaubnis beantragt werden.
Visum für den Ruhestand Non „O-A“ und „O_X“:
Visum für den Zweck, den Ruhestand in Thailand zu verbringen.
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