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FIRMENGRÜNDUNG IN THAILAND

IHRE FIRMA IN THAILAND GRÜNDEN

DIE FIRMENGRÜNDUNG IN THAILAND IST AUCH FÜR AUSLÄNDER RECHT EINFACH

Grundsätzlich können auch Ausländer, sowohl natürliche als auch juristische Personen, ohne Weiteres eine 100 % Tochtergesellschaft gründen. Die zumeist genutzte Rechtsform bei der Company Formation in Thailand ist die „Company Limited“, ähnlich der „GmbH“ im deutschsprachigen Raum. Wichtiger als die Gründung ist jedoch die „Betätigungsform“, also „Was darf die Firma tun?“. Hier setzt der Foreign Business enge Grenzen.

Aber die Grenzen sind überwindbar. Die Sanet Anwälte sind „Deal Maker“ nicht „Deal Breaker“! Wir erklären nicht, warum etwas nicht geht, sondern wir klären, wie es genau geht, Ihre Pläne rechtlich sauber umzusetzen.

Sanet begleitet Unternehmen bei der Firmengründung in Thailand, von Planung bis Umsetzung
Sanet begleitet Unternehmen bei der Firmengründung in Thailand, von Planung bis Umsetzung
Sanet supports company formation Thailand
Sanet supports company formation Thailand

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN THAILAND: SO GEHT ES MIT SANET LEGAL & ACCOUNTANCY IN BANGKOK

Mit einem deutschen und einem österreichischen Rechtsanwalt sowie einem lokalen Thai Anwaltsteam ist Sanet Legal der perfekte Anlaufpunkt für ihr Thai Business Set-up. Unser Team führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, wenn Sie eine Firma in Thailand gründen wollen.

Schritt 1: Definieren Sie Ihren Business Case

Bevor wir in die formale Anmeldung einer Firma in Thailand einsteigen, möchten wir ihr geplantes Geschäftsmodell kennenlernen. Eine Firma ist schnell gegründet, aber oft wundern sich die stolzen Inhaber nach der Firmengründung in Thailand, dass ihr Unternehmen keine aktiven Tätigkeiten aufnehmen darf. Grundsätzlich verbietet nämlich das Ausländerrecht, der „Thai Foreign Business Act“, den Firmen mit mehrheitlich thailändischen Gesellschaftern sowohl Handel aller Art auch als auch Dienstleistungen anzubieten. Wir besprechen mit Ihnen vorab, welche Tätigkeiten ihre „Company Limited“ ausüben kann oder welche Genehmigungen sie zusätzlich beantragen müssen.

Schritt 2: Definieren Sie die Gesellschaftsstruktur

Danach gehen unsere Anwälte mit Ihnen sorgfältig die formalen Voraussetzungen für die Gründung durch. Dazu gehören die folgenden:

  • Wie hoch soll das Haftkapital sein, das für ausländische Unternehmen in der Regel mindestens 2 Millionen Thai Baht (ca. 50.000 EUR) muss?

  • Wie hoch soll der Wert eines Anteils sein und sollen nur „gewöhnliche“ Shares oder „bevorzugte“ Shares eingetragen werden, die einen höheren Stimmenanteil oder einen höheren Gewinnanteil gewähren?

  • Wer sind die mindestens zwei Gesellschafter, die eine Company Limited haben muss? Welche Anteile sollen sie halten?

  • Welche Adresse soll die Firma haben?

  • Soll die Satzung, also die „Articles of Association“, dem thailändischen Standard entsprechen oder sollen besondere Regelungen vorgesehen werden?

  • Welcher Geschäftszweck soll eingetragen werden und welche Geschäfte sind damit in der Zukunft abgedeckt?

  • Wer sollen die Direktoren sein? Dabei achten wir darauf, dass einer der Direktoren einen Wohnsitz in Thailand haben soll und als Ausländer deshalb auch ein Visum und eine Arbeitsgenehmigung benötigt.

  • Sollen die Direktoren gemeinsam oder einzeln zeichnungsberechtigt sein?

  • Wer soll der gesetzlich vorgeschriebene erste Audi Tor des Unternehmens sein?

Schritt 3: Wir registieren Ihre Firma beim DBD (Department of Business Development)

Auch hier unterstützt Sanet seine Mandanten im Sinne eines zügigen Ablaufs mit besonderen Dienstleistungen:

  • Grundsätzlich muss die Firma zunächst durch zwei „Promotoren“, die möglichst vor Ort und natürliche Personen sein sollen, angemeldet werden. Beide müssen jeweils einen Anteil der Gesellschaft zumindest vorübergehend halten. Bei Bedarf stellt Sanet einen oder beide Promotoren, die dann ihren Anteil an die ausländischen Gesellschafter zurück übertragen.

  • Gibt es, was die Regel ist, noch keinen Mietvertrag über den späteren Firmensitz, stellt Sanet diese Firmenadresse bis zur rechtsgültigen Eintragung oder auch für eine vereinbarte Übergangszeit.

  • Falls die neu gegründete Firma keinen lokal ansässigen Direktor hat, hilft auch hier Sanet. Wir stellen einen zusätzlichen, lokalen Direktor gemeinsam mit den bei der Firmengründung in Thailand vom Investor eingesetzten Direktoren.

  • Sanet organisiert für Sie die Online-Kommunikation mit dem DBD, sodass Sie als Direktor Ihre Identifikation online und ohne persönlichen Vorsprache erledigen können.

  • Die Accounting–Abteilung von Sanet Legal & Accountancy vermittelt auf Wunsch den „Initial Auditor“ für das vorgeschriebene Erstaudit.

Schritt 4: Wir organisieren für Sie die operativen Start

Um starten zu können, gibt es noch eine Reihe praktischer Arbeit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unternehmensgründung erfolgen sollten:

  • Steuer- und VAT (Mehrwertsteuer) Anmeldung beim Revenue Department. Bereits im ersten Monat nach Gründung muss eine Steuererklärung, gegebenenfalls auch eine „Null-Erklärung“ abgegeben werden. Auch dies übernimmt auf Wunsch unserer Kanzlei.

  • Wichtig ist die Eröffnung eines Bankkontos bei einer thailändischen Geschäftsbank. Durch unsere gute Geschäftsverbindung zu Banken wird dieses in der Regel sehr schwierige Verfahren so erleichtert, dass wir alle Unterlagen vorbereiten, die Bankbevollmächtigten allerdings dann mit uns persönlich zur Unterschrift bei der Bank vorsprechen können.

  • In der Regel werden dann auch gleichzeitig die Online-Banking-Anträge eingereicht, sodass Sie nach einer Bearbeitungszeit ihr Konto aus dem Ausland heraus und Transaktionen tätigen können.

  • Wir beraten und begleiten Sie auch abschließend bei der Überweisung des Kapitals, das in der Regel in ausländischer Währung und aus dem Ausland einzuzahlen ist. So versichern Sie sich, dass dieses Kapital später bei einer Investitionsförderung auch als Investitionskapital anerkannt wird.

Der Zeitablauf – mit Sanet kein Grund zur Sorge

Sanet Legal & Accountancy, die deutsche Rechtsberatung in Bangkok, sorgt dafür, dass der gesamte Prozess zügig abgewickelt wird. Sobald die Angaben unserer Mandanten aus Schritt 2 bei uns vorliegen, sorgen unsere thailändischen Kollegen für eine schnelle Umsetzung bei den Behörden. In der Regel ist der Prozess nach 5-10 Tagen abgeschlossen.

Natürlich bauen wir auf die Mitarbeit unserer Mandanten. So ist es von großem Nutzen, wenn bei der Eröffnung des Bankkontos mit Verfügungsberechtigten die Anwesenheit des Mandanten erforderlich ist. Wir bereiten alle Dokumente unterschriftsreif vor, aber dann sind wir auf einen baldigen Termin des Mandanten angewiesen.

SANET GROUP – DER ONE-STOP-SERVICE FÜR IHR THAILAND BUSINESS SET-UP

Natürlich gibt es bei jeder Firmengründung in Thailand eine Anzahl von rechtlich relevanten Aufgaben, die in engerem oder weiterem Zusammenhang mit der Thai Company Formation stehen. Hier einige Beispiele:

Expert assistance for company formation in Thailand, covering all legal and operational needs
Expert assistance for company formation in Thailand, covering all legal and operational needs

Joint-Venture-Verträge

Nicht selten kooperieren ausländische Unternehmen mit einem thailändischen Mehrheitspartner, um durch ein solches mehrheitliches Thai Joint Venture von allen Beschränkungen in Hinblick auf Handel und Dienstleistungen befreit zu sein. Als thailändische Mehrheitsübernahme haben sie dieselben Rechte wie jedes andere Thai Unternehmen. Sanet Legal & Accounting berät nicht nur in Zusammenarbeit mit der Managementberatung von Sanet Asian Advisors bei der unternehmerischen Gestaltung solcher Verträge. Im Falle eines interessanten Geschäftsplans übernimmt Sanet als thailändisches Unternehmen auch bisweilen eine Minderheitsbeteiligung, die im Zweifelsfall auf einen Ausgleich der Interessen zwischen dem ausländischen und dem thailändischen Joint Venture Partnern hinwirken kann.

Accounting & Payroll

Unter der Führung einer erfahrenen Autorin führen wir Ihre Buchhaltung nach Recht und Gesetz. Wir liefern Ihnen monatlich Ihre G+V, Ihre Bilanz, den Status Ihrer Forderungen und andere Auswertungen nach Vereinbarung. Natürlich gehört dazu auch die Abwicklung Ihrer Lohnabrechnung mit allen Sozialabgaben und behördlich vorgeschriebenen Berichten.

Übrigens: Das richtige Führungspersonal suchten für Sie gerne unsere Kollegen von Creating Careers, der Recruitment Agency in Thailand unserer Sanet Group.

Foreign Business License (FBL)

Während Gesellschaft mit ausländischen Mehrheiten keinen Handelsbeschränkungen unterliegen, wenn sie ein Haftkapital von 100 Millionen bzw. 200 Millionen THB (je nach Handelsform) einzahlen, bedürfen kleinere Unternehmen für den Warenhandel zum Beispiel eine Foreign Business License des Handelsministeriums. Sanet begleitet sie durch das Antragsverfahren, wenn sie gemeinsam mit uns zur Überzeugung kommen, dass diese Lizenz der richtige Weg für sie und ihr Unternehmen ist.

Die Voraussetzung für eine FBL ist, dass die Leistungen und Aktivitäten des Unternehmens einen erheblichen Nutzen für die thailändische Wirtschaft und/oder die Gesellschaft erbringen. Typische Betätigungsformen, die durch eine FBL gefördert werden, sind Infrastrukturprojekte, öffentlich-private Partnerschaften (PPP) oder Build–Operate-Transfer-Agreements (BOT). Die gängige Praxis ist allerdings eher restriktiv.

Die Business Unit

Viele Firmen stört das Antragsverfahren bis zur Genehmigung von Handel und Dienstleistungen beim Abschluss ihrer Geschäfte und der Zusicherung eines technischen After-Sales-Service. Andere Unternehmen möchten zunächst den Markt testen, ohne direkt relativ aufwendig in eine Firma zu investieren. Für diese Übergangszeit bietet Sanet Trade & Services die vertragliche Betreuung Ihrer Kunden durch exklusiv für diese Aufgabe eingerichtete Business Units mit eigenem Personal, dass jeweils nur für einen Mandanten eingesetzt wird. Das Spannende an dieser Übergangslösung ist, dass sie ganz auf Margen und Provisionen verzichtet, sondern Ihre Interessen gegen ein transparentes Festhonorar wahrnimmt.

BOI-Promotion

Das BOI (Board of Investment) gewährt steuerliche und nicht-steuerliche Förderung. Zu den wichtigsten nicht-steuerlichen „Incentives“ gehören diejenigen, die nach Ihrer Firmengründung in Thailand Ihr 100 % Tochtergesellschaft von den Einschränkungen bei Handel und Dienstleistungen befreit. Sanet Legal & Accountancy, die deutsche Rechtsberatung in Bangkok und Thailand, prüft für Sie den richtigen Antrag, berät zum Business Plan im Antrag und unterstützt das Verfahren bis zum Erhalt des „Foreign Business Certificate“.

BOI-Investitionsförderung: Jedem steht es in Thailand offen zu produzieren und seine Produkte auch im Markt zu verkaufen oder zu exportieren. Eine Investitionsförderung durch das BOI hilft aber, im Gegenzug für Ihre Investition bis zu 13 Jahre von der Körperschaftsteuer ganz oder später hälftig befreit zu werden. Auch hier helfen Ihnen durch das Verfahren und bei der Erstellung des normierten Businessplans die Sanet-Anwälte gemeinsam mit den Managementberatern der Sanet Asian Advisors.

Finger weg von „Nominees“!

Noch ein Hinweis ist wichtig für die Thai Company Formation: lassen Sie sich nicht auf „graue Geschäfte“ ein, wie sie Ihnen von manchem „Anwalt“ empfohlen werden. Insbesondere muss davor gewarnt werden, dass Sie sich eines „Strohmanns“ oder „Nominees“ bedienen, der als ihr thailändischer Mehrheitspartner auftritt, ohne ein tatsächliches wirtschaftliches Interesse an Ihrer Firmengründung in Thailand zu haben. So gibt es zahlreiche Beispiele. Mancher ausländische Geschäftsmann will eine Firma in Thailand gründen und bedient sich auf anwaltlichen Rat eines Strohmanns, um das tatsächliche “Sagen” zu haben. Die Firmenschließung und harte Strafen sind die Folgen.

Das thailändische Gesetz ist hier klar und die Behörden folgen jedem Hinweis konsequent. Wer Ausländern dabei behilflich ist, in Thailand für sie verbotene Aktivitäten (wie Handel und Dienstleistung) auszuüben, wird mit hohen Geld- oder Gefängnisstrafen belegt. Auch die ausländische Geschäftsführung solcher „Umgehungen“ des Ausländerrechts ist strafbar. Ferner drohen unangenehme steuerliche Konsequenzen Ihrer Firma, die nun als unerlaubte Betriebsstätte des ausländischen Stammunternehmens betrachtet wird. Als Konsequenz muss das ausländische Unternehmen alle Gewinne aus allen Lieferungen nach Thailand melden und versteuern.

Oft geht dies sogar eine Weile gut. Wenn Deutschland kann man das Finanzamt für eine Zeit lang hintergehen. Wenn die Behörden aber einen Hinweis bekommen, wird „kein Auge zugedrückt.“ Die Behörden gehen mit aller Härte vor. Solche Hinweise kommen nicht selten von unzufriedenen Mitarbeitern, Wettbewerbern, persönlichen Beziehungen oder auch im Rahmen einer regelmäßigen Betriebsprüfung.

Im Ergebnis heißt das: Bleiben Sie compliant mit den thailändischen Gesetzen. Sanet Legal & Accountancy führen Sie auf legalem Weg zur richtigen Lösung beim „Investing in Thailand for Foreigners“.

Sanet bietet umfassende Unternehmensberatung Thailand für Investitionen und Geschäftsentwicklung
Sanet bietet umfassende Unternehmensberatung Thailand für Investitionen und Geschäftsentwicklung