RETIREMENT VISA THAILAND

RUHESTANDSVISUM THAILAND (NON-OA and NON-OX)

Das thailändische Ruhestandsvisum ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sich langfristig im Königreich Thailand aufzuhalten, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Visa werden typischerweise von Personen in Anspruch genommen, die ihren Ruhestand in Thailand verbringen und dort einen rechtmäßigen Aufenthalt begründen möchten.

Die gebräuchlichsten Visakategorien sind das Non-Immigrant O-A Visum (einjähriges Ruhestandsvisum) sowie das Non-Immigrant O-X Visum (langfristiges Ruhestandsvisum mit bis zu zehnjähriger Gültigkeit). Beide Visatypen setzen die Erfüllung spezifischer finanzieller sowie aufenthaltsrechtlicher Voraussetzungen voraus.

Das Non-Immigrant OA Visum

Das Non-OA-Visum wird Antragstellern ab 50 Jahren erteilt, die beabsichtigen, sich für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr in Thailand niederzulassen. Eine Erwerbstätigkeit ist ausdrücklich untersagt.

Der Aufenthalt kann jährlich verlängert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Wesentliche Vorteile:

  • Aufenthaltsrecht für die Dauer von 12 Monaten mit Verlängerungsoption.

  • Wegfall regelmäßiger Visaausreisen („Visa Runs“).

  • Möglichkeit der Kontoeröffnung bei thailändischen Kreditinstituten.

  • Berechtigung zur Beantragung eines thailändischen Führerscheins.

  • Möglichkeit des Erwerbs von Wohnungseigentum im Rahmen der gesetzlichen Ausländerquote.

  • Mehrfache Einreise (bei entsprechender Visumerteilung).

  • Möglichkeit der Mitaufnahme des Ehegatten als abhängige Person.

  • Hinweis: Der Visuminhaber ist verpflichtet, die finanziellen Mindestanforderungen aufrechtzuerhalten, eine gültige Krankenversicherung nachzuweisen sowie die gesetzlich vorgeschriebene 90-Tage-Meldung bei den zuständigen Behörden einzuhalten. Jegliche Erwerbstätigkeit ist untersagt.

Das Non-Immigrant OX Visum

Dieses Visum richtet sich an berechtigte ausländische Antragsteller ab 50 Jahren und ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu zehn Jahren (5 + 5 Jahre).

Es bietet eine erhöhte Planungssicherheit durch langfristige Aufenthaltsrechte mit mehrfacher Einreise.

Wesentliche Vorteile:

  • Aufenthaltsdauer von bis zu 10 Jahren.

  • Mehrfache Ein- und Ausreise.

  • Keine jährliche Verlängerung innerhalb der ersten fünf Jahre erforderlich.

  • Mitaufnahme von Ehegatten und unterhaltsberechtigten Kindern.

  • Möglichkeit des Statuswechsels in eine andere Visakategorie bei Vorliegen der Voraussetzungen.

Voraussetzungen für das thailändische Ruhestandsvisum

Background
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1. Non-Immigrant OA Visum (1-Jahres Ruhestandsvisum)

Der Antragsteller hat folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Reisepass mit einer Restgültigkeit von mindestens 18 Monaten.

  • Drei vollständig ausgefüllte Visumantragsformulare.

  • Drei aktuelle Lichtbilder (4 x 6 cm, nicht älter als 6 Monate).

  • Persönliches Datenformular.

  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch:

    • Bankguthaben in Höhe von mindestens 800.000 THB oder

    • Monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB oder

    • Kombination aus Guthaben und Einkommen in Höhe von insgesamt 800.000 THB jährlich.

Weitere erforderliche Unterlagen können sein:

  • Bankbestätigung bzw. Garantieschreiben.

  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland.

  • Ärztliches Attest über das Nichtvorliegen bestimmter Krankheiten (nicht älter als 3 Monate, beglaubigt).

  • Heiratsurkunde (bei gemeinsamer Antragstellung mit Ehegatten).

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2. Non-Immigrant OX Visum (10-Jahres Ruhestandsvisum)

Der Antragsteller hat folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Reisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit.

  • Drei ausgefüllte Antragsformulare.

  • Drei aktuelle Passbilder.

  • Persönliches Datenformular.

  • Polizeiliches Führungszeugnis.

  • Ärztliches Attest.

  • Nachweis einer den Anforderungen entsprechenden thailändischen Krankenversicherung.

  • Finanzielle Voraussetzungen (wahlweise):

    • 1. Festgeldguthaben von mindestens 3 Millionen THB bei einer thailändischen Bank.

    • 2. Festgeldguthaben von mindestens 1,8 Millionen THB zzgl. Jahreseinkommen von mindestens 1,2 Millionen THB.

    • Für beide Optionen sind zusätzlich vorzulegen:

      • Bankbescheinigung inkl. Kontaktdaten.

      • Kopie des Sparbuchs (Bankbuch).

      • Kontoauszug über das Festgeld.

      • Einkommensnachweis.

Wer hat die Berechtigung, sich für ein Thailand-Ruhestandsvisum zu bewerben?

Non-Immigrant OA (Ruhestandsvisum)

Non-Immigrant O-X Visum

Der Antragssteller muss:

  • das 50. Lebensjahr vollendet haben.

  • Staatsangehöriger oder rechtmäßiger Einwohner des Antragslandes sein.

  • die Einreisevoraussetzungen gemäß thailändischem Einwanderungsrecht erfüllen.

  • über ein einwandfreies Führungszeugnis verfügen.

  • frei von gesetzlich definierten Krankheiten sein.

  • keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Der Antragsteller muss:

  • mindestens 50 Jahre alt sein.

  • Staatsangehöriger eines zugelassenen Staates sein (u. a. USA, Vereinigtes Königreich, Deutschland, Frankreich, Japan, Australien, Kanada).

  • über ein einwandfreies Führungszeugnis verfügen.

  • frei von verbotenen Krankheiten sein.

  • die finanziellen Voraussetzungen erfüllen.

  • eine gültige Krankenversicherung in Thailand unterhalten.

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