SMART VISA THAILAND

WAS IST DAS THAILAND-SMART-VISA?

Das Thailand-SMART-Visa ist ein spezielles Visum, das darauf abzielt, hochqualifizierte Fachkräfte, Investoren, Führungskräfte und Start-up-Unternehmer anzuziehen, um in gezielten Branchen in Thailand tätig zu werden oder zu investieren.

Das SMART Visa Programm bietet qualifizierten Antragstellern einen langfristigen Aufenthalt sowie besondere Privilegien. Inhaber eines SMART Visums können eine Aufenthaltsgenehmigung von bis zu 4 Jahren erhalten, verbunden mit zusätzlichen Vorteilen, wie etwa dass keine reguläre Arbeitserlaubnis erforderlich ist.

Die Vorteile des Thailand SMART Visums

  • Gültigkeit des Visums von bis zu 4 Jahren (abhängig von der Kategorie).

  • Keine Arbeitserlaubnis erforderlich für eine Tätigkeit bei zertifizierten Unternehmen.

  • Verlängerte Meldefrist – Meldung bei den Einwanderungsbehörden nur einmal jährlich erforderlich.

  • Keine Wiedereinreisegenehmigung notwendig bei Ein- und Ausreisen.

  • Fast-Track-Service bei der Einwanderung an internationalen Flughäfen (sofern verfügbar).

  • Familienprivilegien ermöglichen den Aufenthalt von Ehepartnern und Kindern in Thailand; in bestimmten Fällen dürfen Ehepartner ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.

Thailand SMART Visa Kategorien

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1. SMART T Visum (Talent)

Für hochqualifizierte Fachkräfte, die in technologieorientierten Branchen in Thailand tätig sind.

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3. SMART E Visum (Executive)

2. SMART I Visum (Investor)

4. SMART S Visum (Start-up)

Für Startup-Unternehmer, die technologieorientierte Unternehmen in Thailand gründen oder weiterentwickeln.

Für leitende Führungskräfte, die in technologieorientierten Unternehmen in Thailand tätig sind.

Für Investoren, die technologieorientierte Unternehmen in Thailand unterstützen oder in diese investieren.

Das Thailand Smart Visa Programm richtet sich an Fachkräfte, Investoren und Unternehmer, die in technologieorientierten Unternehmen innerhalb der von Thailand geförderten Zielindustrien tätig sind.

Anforderungen für das Thailand SMART Visa

1. SMART T Visum (Talent)

Allgemeiner Fall:

Antragsteller für das SMART T Visum Thailand müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein monatliches Mindesteinkommen von 100.000 THB (oder 50.000 THB für Experten in Start-ups oder pensionierte Spezialisten mit entsprechender Anerkennung).

  • Einen Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag mit einem Unternehmen oder einer Organisation (in Thailand oder im Ausland), der eine Tätigkeit in Thailand für mindestens 1 Jahr vorsieht.

  • Nachgewiesene Fachkenntnisse in Wissenschaft oder Technologie im Zusammenhang mit den Zielindustrien, bestätigt durch eine Stelle innerhalb des Strategic Talent Centre (STC) Netzwerks.

  • Das beschäftigende Unternehmen in Thailand muss durch zuständige Behörden (z. B. NIA oder DEPA) als Unternehmen in einer Zielindustrie zertifiziert sein.

Experten in staatlichen oder akademischen Einrichtungen:

Hochqualifizierte Experten können ebenfalls für ein Thailand SMART Visa (Kategorie SMART T) qualifizieren, wenn sie tätig sind bei:

  • Staatlichen Behörden

  • Hochschulen

  • Spezialisierten Ausbildungseinrichtungen

  • Organisationen für alternative Streitbeilegung

Zusätzliche Anforderungen:

  • Ein Arbeitsvertrag oder Kooperationsabkommen der jeweiligen Institution, das den Einsatz in Thailand bestätigt.

  • Nachweis der Fachkompetenz in Wissenschaft, Technologie oder relevanten Fachgebieten durch die beschäftigende Institution oder zuständige Behörden.

  • Für Streitbeilegungsexperten: Anerkennung durch ein zuständiges Schiedsgerichtsinstitut.

2. SMART I Visum (Investor)

Voraussetzungen:

  • Investition von mindestens 20 Millionen THB in technologieorientierte Unternehmen in Zielindustrien (als Einzelinvestor oder über Venture-Capital-Gesellschaften), oder

  • Investition von mindestens 5 Millionen THB als Einzelinvestor in ein Start-up oder ein staatlich anerkanntes Inkubations-/Accelerator-Programm.

Investitionen können auf mehrere Unternehmen verteilt werden, sofern sie während der gesamten Gültigkeitsdauer des SMART-Visums aufrechterhalten werden.

Das Unternehmen muss von autorisierten Behörden (z. B. NIA, DEPA, NSTDA) als technologieorientiert und in einer Zielindustrie tätig zertifiziert sein.

Bei Investitionen über Venture-Capital-Gesellschaften muss auch die Struktur der Investition behördlich anerkannt sein.

3. SMART E Visum (Executive)

Voraussetzungen:

  • Mindesteinkommen von 200.000 THB monatlich oder entsprechender Gegenwert.

  • Mindestens Bachelorabschluss sowie mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung.

  • Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag mit einem Unternehmen (in Thailand oder im Ausland) mit Einsatz in Thailand für mindestens 1 Jahr.

  • Führungsposition, z. B. Vorstandsvorsitzender, Geschäftsführer oder vergleichbare Position.

Das Unternehmen muss durch zuständige Behörden (z. B. NIA, DEPA, NSTDA) zertifiziert sein.

4. SMART S Visum (Startup)

Es stehen drei Varianten zur Verfügung:

4.1 SMART S Visum (2 Jahre)

Für Unternehmer mit bereits gegründetem und zertifiziertem Start-up in Thailand. Voraussetzungen:

  • Start-up in Zielindustrien, zertifiziert durch relevante Behörden (z. B. NIA oder DEPA).

  • Mindestens 25 % Beteiligung oder Tätigkeit als Geschäftsführer.

  • Bankguthaben von mindestens 600.000 THB für mindestens 3 Monate.

  • Zusätzlich 180.000 THB pro Angehörigem.

  • Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt.

4.2 SMART S Visum (1 Jahr)

Für Unternehmer, die an Inkubator-/Accelerator-Programmen teilgenommen haben oder staatliche Unterstützung erhalten haben. Voraussetzungen:

  • Teilnahme an einem anerkannten Programm oder behördliche Bestätigung (z. B. DEPA oder NIA).

  • Bankguthaben von mindestens 600.000 THB.

  • Zusätzlich 180.000 THB pro Angehörigem.

  • Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt.

4.3 SMART S Visum (6 Monate)

Für Unternehmer, die ein Start-up gründen oder Förderprogramme nutzen möchten. Voraussetzungen:

  • Vorlage eines Businessplans, bestätigt durch zuständige Behörden (z. B. BOI oder NIA).

  • Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer.

Antragsverfahren für das Thailand SMART Visum

1. Online-Antrag

  • Registrierung und Einreichung des Antrags einschließlich aller erforderlichen Unterlagen.

2. Prüfung der Qualifikation

  • Überprüfung durch zuständige thailändische Behörden zur Feststellung der Anspruchsberechtigung.

3. Visumerteilung

  • Erteilung des SMART-Visums erfolgt bei:

    • Königlich-thailändischen Botschaften oder Konsulaten im Ausland, oder

    • One Stop Service Centre für Visa und Arbeitserlaubnis in Bangkok.

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