THAILAND BUSINESS VISA (NON-B)

THAILAND BUSINESS VISA
(NON-IMMIGRANT B VISA)

Das Thailand Business Visa, auch als Non-Immigrant B Visum bezeichnet, wird an ausländische Staatsangehörige erteilt, die beabsichtigen, in Thailand zu arbeiten, geschäftliche Tätigkeiten auszuüben oder zu investieren. Inhaber eines thailändischen Business-Visums müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung in Thailand eine gültige Arbeitserlaubnis (Work Permit) einholen.

This visa enables foreign professionals, executives, investors and business visitors to operate legally within Thailand's business environment.

Dieses Visum ermöglicht es ausländischen Fachkräften, Führungskräften, Investoren und Geschäftsreisenden, rechtmäßig im thailändischen Geschäftsumfeld tätig zu sein.

Was ist ein Thailand Business Visa (Non-B Visum)?

Wesentliche Vorteile des Thailand Non-B Visums

  • Mehrfache Einreise nach Thailand möglich.

  • Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise.

  • Berechtigung zur Beantragung einer thailändischen Arbeitserlaubnis.

  • Möglichkeit zur Ausübung geschäftlicher oder investiver Tätigkeiten.

  • Möglichkeit zur Eröffnung eines thailändischen Bankkontos.

Thailand Business Visa

Wer qualifiziert sich für ein Non-B Visum Thailand

1. Ausländische Arbeitnehmer mit einem Arbeitsplatzangebot in Thailand.

2. Geschäftsführer und leitende Angestellte.

3. Investoren im Rahmen von BOI- oder genehmigten Investitionsprojekten.

4. Lehrkräfte unterhalb des Universitätsniveaus.

5. Geschäftsreisende, die an Meetings oder Verhandlungen teilnehmen.

6. Experten, Forscher, Medienvertreter oder Führungskräfte, die für das One Stop Service Centre qualifiziert sind.

Background
Background

Thailand Non-B Visumskategorien

1. B Visum

Für Beschäftigung oder geschäftliche Tätigkeiten.

2. B-A Visum (Business Approved)

Vor Ausstellung durch die Einwanderungsbehörde genehmigt.

3. IB Visum

Für Investitions- und Geschäftstätigkeiten im Rahmen von BOI-geförderten Projekten.

Anforderungen für ein Thailand Business Visum

Das Non-Immigrant B Visum wird an ausländische Staatsangehörige erteilt, die in Thailand arbeiten, geschäftlich tätig sein oder investieren möchten. Nachfolgend die Standardanforderungen:

  • Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten.

  • Vollständig ausgefülltes Visumantragsformular.

  • Ein aktuelles Passfoto (4 x 6 cm), aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate.

  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel:

    • 20,000 THB pro Person

    • 40,000 THB per family

  • Reiseplan (Travel Itinerary)

Je nachdem, ob der Antrag im Rahmen einer Beschäftigung oder für geschäftliche Zwecke erfolgt, müssen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden. Diese umfassen in der Regel die Standardanforderungen. Weitere Nachweise können vom thailändischen Arbeitgeber oder Geschäftspartner verlangt werden.

Ausländische Staatsangehörige, die in Thailand arbeiten möchten, müssen außerdem eine Genehmigung des Arbeitsministeriums einholen. Im Rahmen der Vorbereitung der Arbeitserlaubnis kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, das Formular WP3 einzureichen.

Zusätzlich zum Standard-Non-Immigrant B Visum existieren weitere verwandte Visumskategorien:

  • Das B Visum. Antragsteller müssen Nachweise über ihre Qualifikationen, ein Annahmeschreiben der Schule sowie eine Genehmigung der zuständigen Bildungsbehörden vorlegen.

  • Das B-A Visum. Das thailändische Unternehmen kann den Antrag im Namen des Antragstellers stellen. Inhaber dürfen sich bis zu einem Jahr ab dem ersten Einreisedatum in Thailand aufhalten.

  • Das IB Visum. Diese Projekte müssen zur wirtschaftlichen Entwicklung Thailands beitragen, etwa durch Exportförderung, Schaffung von Arbeitsplätzen, regionale Entwicklung oder Technologietransfer.

Zusätzliche Dokumente können je nach Beschäftigung, Geschäftstätigkeit oder Investitionsprojekt erforderlich sein. Unternehmensunterlagen müssen in der Regel von einer autorisierten Person, wie einem Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied, beglaubigt werden.

Antragsteller müssen ihren Visumantrag grundsätzlich persönlich bei einer Königlich Thailändischen Botschaft oder einem Konsulat einreichen. Alle Unterlagen müssen in thailändischer oder englischer Sprache vorliegen. Dokumente in anderen Sprachen sind vor Einreichung zu übersetzen und notariell zu beglaubigen.

Ablauf des Thailand Business Visums

1. Sicherstellung eines Arbeitsplatzangebots oder einer geschäftlichen Sponsoring-Vereinbarung in Thailand sowie Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.

2. Antragstellung für ein Non-Immigrant B Visum bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat (Bearbeitungsdauer ca. 1–3 Tage).

3. Bei Einreise nach Thailand wird ein anfänglicher Aufenthalt von 90 Tagen gewährt.

4. Beantragung einer Arbeitserlaubnis beim Department of Employment (Bearbeitungsdauer ca. 7 Tage).

5. Beantragung einer einjährigen Aufenthaltsverlängerung auf Basis der Beschäftigung bei der Einwanderungsbehörde.

6. Beantragung einer Wiedereinreisegenehmigung (Re-entry Permit) vor Verlassen Thailands zur Aufrechterhaltung des Visastatus.

7. Verlängerung der Arbeitserlaubnis bei Bedarf.

Pflichten von Inhabern eines Non-Immigrant B Visums

  • Vor Aufnahme der Beschäftigung eine gültige Arbeitserlaubnis einholen.

  • Ausschließlich für den genehmigten Arbeitgeber und in der genehmigten Position tätig sein.

  • Die 90-Tage-Meldepflicht bei der Einwanderungsbehörde erfüllen.

  • Einen unerlaubten Überaufenthalt (Overstay) vermeiden.

  • Änderungen der Adresse oder Beschäftigung den zuständigen Behörden melden.

  • Sicherstellen, dass Visum und Arbeitserlaubnis jederzeit gültig sind.

Gebühren für das Thailand Business Visum

1. Single Entry Non-B Visum (2,000 THB)
2. Multiple Entry Non-B Visum (5,000 THB)

Die Gebühren können je nach ausstellender thailändischer Botschaft oder Konsulat variieren.

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