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EXPORT THAILAND & FREE TRADE

EXPORT AUS THAILAND: FREIHANDELS-HUB FÜR GANZ ASIEN

WER SICH EINMAL FÜR EINE PRODUKTION IN THAILAND ENTSCHIEDEN HAT, BEREUT DIES IN ALLER REGEL NIE

Neben einer guten Infrastruktur, steuerlichen Anreizen, qualifizierten und bezahlbaren Arbeitskräften und einem modernen, industriellen Umfeld, ist es besonders der Export aus Thailand ohne Zoll-Hindernisse in weite Teile Asiens, der den Produktionsstandort so beliebt macht. Mit über 17 Ländern, darunter Japan, China, Südkorea, Indien und den 10 „Kleinen Tiger“ der Asean Staaten gibt es Wirtschafts- und Zollunion oder Freihandelsabkommen.

Dies bedeutet nichts anderes, als dass Produkte aus diesen Ländern untereinander zollfrei gehandelt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass in einem Certificate of Origin (Ursprungszeugnis) die tatsächliche Herkunft aus dem Exportland bestätigt wird. Die Berechnung des hierfür erforderlichen Local Content oder Regional Content bedarf dabei einiger Sachkenntnis. Gleiches gilt für das Verfahren, die Selbstzertifizierung des Exporteurs und das Vermeiden von Verstößen gegen die Abkommen.

Allerdings muss man auch verstehen, diese Vorteile zu nutzen. Dabei geht es in erster Linie darum, dass die aus Thailand exportierten Waren auch tatsächlich in Thailand hergestellt werden. Wer also glaubt, komplette Produkte zu importieren und dann ein paar Teile zusammenzuschrauben bringe ihm das zollbefreiende „Made in Thailand“, der irrt.

Zunächst wird jeder Kunde, der Waren zollfrei importieren möchte, vom Hersteller nämlich ein formelles Ursprungszeugnis („Certificate of Origin“ oder „COO“) verlangen, dass die Produktion innerhalb eines Freihandelsabkommens bestätigt. Für ein solches Ursprungszeugnis gibt es sehr konkrete Bedingungen, deren Erfüllung einige Sachkenntnisse erfordert.

Die Sanet-Gruppe in Bangkok bietet Investoren und Exporteuren mehrsprachige Seminare an, in denen sie über die Voraussetzungen eines solchen Ursprungszeugnis, die Verfahren und deren Gültigkeit eingehend informiert.

Winterhalter took part in a refresher seminar on Rules of Origin and Local Content at the Sanet Group in July 2024.
Winterhalter took part in a refresher seminar on Rules of Origin and Local Content at the Sanet Group in July 2024.

Auch die Winterhalter-Gruppe, ein Weltmarktführer für gewerbliche Spülmaschinen, gehört zu den „Hidden Champions“, die den guten Ruf der deutschen Maschinenbauindustrie weltweit prägen und repräsentieren. Aus Thailand heraus bedient die Winterhalter Asia Co. Ltd, die Märkte Asiens. Gemeinsam Harald Kössel, dem, Head of Technical Controlling und Melina Scherz, Senior Office Manager nahmen Geschäftsführer Tobias Wimmer und die Leiterin Operation, Kamonchanok Wimmer im Juli 2024 an einem Auffrischungsseminar über Ursprungsregeln und Local Content bei der Sanet Gruppe teil. Auch für Sanet war es bereichernd, den Abgleich des Seminarinhalts mit der täglichen Praxis in einem Exportunternehmen vom Format der Winterhalter-Gruppe in freundlich-offener Diskussion vornehmen zu können.

Hier die Grundzüge des Verfahrens und des „Local Content“ als Voraussetzung für ein Ursprungszeugnis.

Voraussetzung für ein Certificate of Origin (COO) ist zunächst einmal zwingend, dass das betreffende Produkt im Land der Ausstellung die letzte Fertigungsstufe abschließt. Dies ist in aller Regel bei landwirtschaftlichen Gütern der Fall. Man bezeichnet ein solches Produkt, das „alle Fertigungsstufen“ in einem Land umfasst, als „Wholly Obtained“. Ein klares Beispiel für solche Waren sind landwirtschaftliche Produkte. Hier ist ein Ursprungszeugnis sicher. Aber auch andere Güter, deren Komponenten aus anderen Ländern als dem Ursprungsland stammt, können ein Ursprungszeugnis erhalten, wenn sie nur teilweise im Land der Endherstellung produziert wurden.

Hier hängt die Erteilung des Ursprungszeugnisses dann von den Regelungen jedes einzelnen Freihandelsabkommens, den „Rules of Origin“, ab.

Nach diesen Regeln erhält ein Produkt dann ein Ursprungszeugnis zum Beispiel aus Thailand, wenn die lokale Wertschöpfung, der „Local Content“ einen Mindestprozentsatz gemessen am FOB-Exportpreis erreicht. In den meisten der Freihandelsabkommen Thailands und der ASEAN liegt dieser Prozentsatz bei 40 %. Dies heißt nichts anderes, als dass 40 % des Exportpreises (nicht der „Herstellkosten“!) an lokalen Leistungen wie Materialien und Lohnkosten aufgebracht werden müssen. Dazu gehören, wie erwähnt, direkte Lohnkosten und Materialkosten, aber auch direkter Overhead und Transportkosten zum Hafen. Von besonderer Bedeutung ist, dass auch der Gewinn, den das Unternehmen erzielt, zum „Local Content“ zählt.

Neben dem „Local Content“, dessen Berechnung sehr transparent auf verschiedene Art erfolgen kann, kann bei vielen Abkommen auch ein „Wechsel im Zolltarif“ das Ausstellen eines Ursprungszeugnisses ermöglichen. Hier ist allerdings die Berechnung etwas komplizierter. Wer ein solches Ursprungszeugnis vom Handelsministerium erhält, kann dies zum Beispiel im Fall der Asean-Staaten in einer gemeinsamen Datenbank hochladen und damit dem Importeur bzw. Kunden im Empfängerland alle nötigen Dokumente für einen zollfreien Import zur Verfügung stellen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass es neben dem „Local Content“ auch den „Regional Value Content“ gibt, der zum Beispiel im Freihandel zwischen allen zehn Asean-Staaten und China untereinander den Hersteller berechtigt, Teile aus allen elf Partnerländern zollfrei zu importieren und das Endprodukt dann wiederum zollfrei in einen dieser elf Staaten zu exportieren. Eine phantastische Option, die zum Beispiel das RCEP-Abkommen unter 16 Staaten Asiens einräumt.

Im Rahmen ihrer Seminare stellen die Experten von Sanet nicht nur alle Freihandelsabkommen mit ihren Regeln vor, sondern erläutern darüber hinaus exakt die Berechnungsweise des local Content, die ebenfalls wichtigen „Change of Tarif Classification“, das Antragsverfahren, die Gültigkeit eines Ursprungszeugnisses und vor allem auch die Unterschiede für die Verwendung der exportierten Waren. Auch hier gibt es nämlich sechs verschiedene Ursprungszeugnis zum Beispiel für Weiterverarbeitung oder Berechnung der Ware durch die Muttergesellschaft, die aber jeweils mit dem ersten Grenzübertritt ihre Gültigkeit verlieren.

Für den Export aus Thailand sollte jedes Unternehmen einmal ein solches Seminar mitgemacht haben. Den Kontakt zu Sanet finden sie hier.